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Der
Jurist Rudolf von Laun war Professor für Staats‑ und Völkerrecht
an der Universität Hamburg. Er began sein Laufbahn als Berater der
österreichischen Regierung und war Mitglied der österreichischen
Delegation bei der Bekräftigung des Friedensvertrages von Saint
Germain 1919. Schon damals wurde er sich bewußt, dass Recht und
Macht sich im Grunde gegenseitig ausschliessen. Dadurch erwachte
in ihm sein Interesse an der metaphysischen Wirklichkeit des Rechts,
auch wenn er sich niemals ausdrücklich als Metaphysiker verstand.
Er war und blieb bis zum Schluss in seinem eigenen Beleben kritischer
Kantian, weil er im Grunde keine Wahl hatte. Aber die Beschäftigung
mit konstitutionellen Problemen vieler Minderheiten hat sein Empfinden
für das Wesen des Rechts aussergewöhnlich beeinflusst. Er hat verstanden,
dass das Recht autonom sein muss, dass es also nicht von der Macht
gewährt werden kann. "Es gibt kein Recht des Wolfes, das Lam
zu zerreissen," war die Zusammenfassung der kontrafaktischen
Einstellung seines ganzen Wesens in Sachen 'Recht'.
Zwischen
1933 und 1945 verstand er es, sich der Einvernahme durch den Nationalsozialismus
zu entziehen. Als überzeugter Sozialdemokrat wurde er außerdem beträchtlich
in seinem Gehalt gekürzt. Während des Krieges hat er sich hauptsächlich
mit Philosophie beschäftigt. Durch seine Standhaftigkeit wurde er
nach dem Krieg von der britischen Besatzungsmacht zum ersten Rektor
der neu eröffneten Hamburger Universität ernannt. Er stand in hohem
Ansehen, bekam vier Festschriften, und in Hamburg ist ein Studentewohnheim
nach ihm benannt. Seine Ideen fanden aber im juristischen Denken
keinen Eingang, weder national noch international, weil fast überall
der Rechtspositivismus die Regie übernommen hatte. Von Laun bekam
von Seiten der Philosophie nicht die Rückendeckung, die er unbedingt
gebraucht hätte, um seine Lehre von der Autonomie des Rechts unter
den Juristen adäquat verteidigen zu können. Das Von Laun-Institut
will ihm dies nun posthum gewähren.
Zurückblickend
können wir sagen, dass viele Probleme von ihm klar erkannt wurden,
worauf die positivistische Rechtsauffassung eine Antwort schuldig
blieb. Er hat viele für die Rechtsphilosophie wegweisende Arbeiten
publiziert. Das Von Laun-Institut bemüht sich, diese Publikationen
zu sammeln.
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